Geschichte der Gilde
Inhalte GILDEWissen
Schriften der Gilde
Weiteres GildeWissen
GILDEWissen » Der Gilderatgeber
Wer kann Mitglied in der Gilde werden?
Mitglied in der Gilde zu werden ist ganz einfach. Jeder, der die Voraussetzungen, die in §5 der Statuten der Wildeshauser Schuetzengilde aufgeführt sind, erfüllt, kann Mitglied werden:
§5
(1) Mitglied der "Wildeshauser Schützengilde" können alle männlichen Personen werden, die das 17.Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und guten Willens sein, sich für die Rechte und Traditionen der "Wildeshauser Schützengilde" und zum Wohle der Stadt Wildeshausen allseits und jederzeit aktiv einzusetzen.
(2) Alle Personen, auf die die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen und die die Mitgliedschaft annehmen wollen, müssen sich beim Schatzmeister zur Einschreibung melden. Bei der Anmeldung sind das Einschreibegeld und der Jahresbeitrag zu entrichten.
(3) Die Höhe der zu leistenden Beiträge wird jährlich in der Generalversammlung festgesetzt.
(4) Als ordentliches Mitglied gilt nur derjenige, der, nach der Parade auf der Herrlichkeit am Pfingstdienstag, an der Verpflichtung teilgenommen und sich anschließend in das Protokollbuch eingetragen hat.
(5) Die Verpflichtungsformel lautet:
"Ich gelobe, jederzeit ein ordentliches und treues Mitglied der "Wildeshauser Schützengilde" zu sein, den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten, die Kameradschaft zu pflegen, die alten Rechte, Sitten und Gebräuche der Schützengilde zu wahren und mich stets für das Wohlergehen der Stadt Wildeshausen einzusetzen".
(6) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gem. § 16 Abs. 3. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann entsprechend § 8 Abs. 5 Widerspruch eingelegt werden.
§5
(1) Mitglied der "Wildeshauser Schützengilde" können alle männlichen Personen werden, die das 17.Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und guten Willens sein, sich für die Rechte und Traditionen der "Wildeshauser Schützengilde" und zum Wohle der Stadt Wildeshausen allseits und jederzeit aktiv einzusetzen.
(2) Alle Personen, auf die die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen und die die Mitgliedschaft annehmen wollen, müssen sich beim Schatzmeister zur Einschreibung melden. Bei der Anmeldung sind das Einschreibegeld und der Jahresbeitrag zu entrichten.
(3) Die Höhe der zu leistenden Beiträge wird jährlich in der Generalversammlung festgesetzt.
(4) Als ordentliches Mitglied gilt nur derjenige, der, nach der Parade auf der Herrlichkeit am Pfingstdienstag, an der Verpflichtung teilgenommen und sich anschließend in das Protokollbuch eingetragen hat.
(5) Die Verpflichtungsformel lautet:
"Ich gelobe, jederzeit ein ordentliches und treues Mitglied der "Wildeshauser Schützengilde" zu sein, den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten, die Kameradschaft zu pflegen, die alten Rechte, Sitten und Gebräuche der Schützengilde zu wahren und mich stets für das Wohlergehen der Stadt Wildeshausen einzusetzen".
(6) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gem. § 16 Abs. 3. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann entsprechend § 8 Abs. 5 Widerspruch eingelegt werden.
Weitere Fragen zum Thema
Briefe / Protokolle
Briefe / Protokolle
Aktuelle Termine
Aktuelle Termine

05.05.2021
Unterhausversammlung
Zeughaus, 19:30 Uhr

07.05.2021
Sitzung des Ältestenrates

13.05.2021
Himmelfahrtsversammlung
Rathaussaal, 14:30 Uhr

14.05.2021
Probetragen der Sänfte
Krandel

18.05.2021
Offiziersversammlung vor Pfingsten
Rathaussaal, 17:00 Uhr

22.05.2021
Auftakt Gildefest 2021 - Gildefestvorfeier

23.05.2021
Gildefest 2021 - Pfingstsonntag

24.05.2021
Gildefest 2021 - Pfingstmontag

25.05.2021
Gildefest 2021 - Hauptfesttag

26.05.2021
Gildefest 2021 - Pfingstmittwoch
Alle Termine einsehen
