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Bauvorhaben Marktplatz/ Bestandsschutz für das historische Gildefest
Nachfolgenden Brief haben wir am gestrigen Tag an die Verwaltung der Stadt Wildeshausen sowie an die Fraktionen des Rates der Stadt Wildeshausen verschickt. Dies in Hinblick auf eine Sitzung des Rates am 11.05.2016.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Wildeshausen,
mit großer Sorge und Betroffenheit richtet sich die Wildeshauser Schützengilde an Sie als Entscheidungsträger für den Rat der Stadt Wildeshausen bezüglich der Planungsabsichten am Marktplatz, das bisherige kleinräumige Ensemble zu Gunsten einer größeren Planungseinheit aufzugeben, die eine rückwärtige Erschließung erfordert und damit massiv auf die zukünftige Durchführung des traditionellen Gildefestes einwirken kann.
Den Vorstand der Gilde erreichen auf Grund der politischen Diskussion und öffentlichen Berichterstattung sehr besorgte Stellungnahmen der Gildemitglieder, die mit den bekannten Planungsabsichten das Gildefest im Bestand bedroht sehen und fordern den Vorstand auf, sich engagiert für den Bestandsschutz des Gildefestes einzusetzen.
Wir sehen es deshalb als unsere Pflicht an, für die Wildeshauser Schützengilde und damit auch für die Stadt Wildeshausen die klare und unmissverständliche Aufforderung an Sie zu richten, mit einer Beschlussfassung über das Bauvorhaben nicht das traditionelle Gildefest am bisherigen Standort zu gefährden. Das wäre eine unwiederbringliche Zäsur in der Geschichte der Stadt und die Aufgabe eines Alleinstellungsmerkmales „ die Stadt ist Gilde und die Gilde ist die Stadt“.
Zur Klarstellung sei gesagt: Wir mischen uns auf keinen Fall in die aktuelle politische Diskussion ein und wissen um das verantwortliche Handeln des Rates in seiner Gesamtheit auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplanes. Gleichwohl geben wir zu bedenken, dass die geplante rückwärtige Verkehrsanbindung – soweit das in der Öffentlichkeit bekannt ist diskutiert wird – die Durchführung des Gildefestes gefährden wird. Das muss verhindert werden.
Wir erkennen an, dass die Bemühungen des Rates über eine angestrengte vertragliche Regelung die Durchführung von der Stadt genehmigter Veranstaltungen sichern soll, sind uns allerdings im Klaren darüber, dass eine grundbuchliche Absicherung wohl kaum rechtlich erfolgen kann. Alle anderen vertraglichen Regelungen sind rechtlich fragil und bedeuten eben keinen Bestandsschutz. Wir denken, dieser Umstand ist Ihnen als Ratsmitglied ebenso klar.
Nach unserem Kenntnisstand stehen Sie am 11. Mai 2016 vor der Entscheidung, auf Basis des rechtsgültigen Bebauungsplanes eine Abrissgenehmigung für die betroffenen Häuser zu erteilen, obwohl nicht klar ist, wie eine zukünftige rückwärtige Verkehrsanbindung erfolgen soll. Es ist uns ebenfalls nicht klar, warum diese Entscheidung jetzt erfolgen soll, obwohl ebenfalls nicht klar sein soll, ob der jetzige Eigentümer tatsächlich mit dem Investor rechtseinig geworden ist.
Wir halten eine Entscheidung am 11. Mai 2016 für nicht vertretbar und bitten Sie sehr herzlich, zumindest einen Aufschub zu erwirken, bis die Rechtsfragen einer vertraglichen Regelung über den Bestandsschutz von Veranstaltungen tatsächlich und abschließend geklärt.
Wir bitte Sie weiter, die größte Bürgervereinigung der Stadt Wildeshausen mit zigtausend Mitgliedern anhörungsgerecht so zu beteiligen, dass der Bestandsschutz für das traditionelle Gildefest in gemeinsamer Kraftanstrengung erreicht werden kann.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für unser Anliegen und wünschen Ihnen ein schönes und tolles Pfingstfest nach traditioneller Art
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Ernst Frost gez. Siegbert Schmidt
Oberst der Wildeshauser Schützengilde Schatzmeister