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Hohes Gericht der Wildeshauser Schützengilde
Das Gerichtswesen der Wildeshauser Schützengilde hat eine lange Tradition. Im Mittelalter gab es für unterschiedliche Stände unterschiedliche Gerichte. Der Adel, die Zünfte oder Gilden und Gesellenverbände beispielsweise waren Kreise mit eigener Rechtsprechung. Die Machtbefugnisse der Gerichte waren allerdings gering. Sie hatten vor allem für die Aufrechterhaltung des Anstandes und der guten Sitten zu sorgen.
Das Hohe Gericht auf dem Bild von links nach rechts: Uwe Gropp, Dr. Kay Dannhorn, Heini Boning, Carsten Kloster, Otto Böttcher. Bild vergößern
Die Gilde war in ihrer Rechtssprechung besonders streng. Während der jährlichen Gildefeste waren die Rechte des Landesherrn gänzlich außer Kraft gesetzt. In dieser Zeit hatten die Veranstalter selbst für Recht und Ordnung zu sorgen. Schlimme Vergehen wurden durch Standgerichte geahndet.
Schon vor Jahrzehnten hatten die Gildegerichte ihren ernsthaften Charakter verloren, sie wurden immer mehr zu einer humoristischen Veranstaltung. Unbescholtene Bürger werden "verhaftet" und vor Gericht gezerrt. Ein Grund zur Anklage findet sich immer: Verführung Volljähriger, angedachter Ehebruch, überflüssiges Herumstehen, neugieriges Zuschauen...
Fast immer fordert der rabiate Ankläger die "Todestrafe" - zu vollstrecken durch Ersäufen in der Hunte am 30. Februar".
Der "Delinquent" kann sich glücklich schätzen, daß er mit einer "angemessenen" Geldstrafe davon kommt.
Mit aller Härte wird gegen "Straftäter" vorgegangen.
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Das Hohe Gericht bei der Amtsausübung.
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Das Hohe Gericht vollzieht eine Nottrauung eines Wachesoldaten mit seiner Lebensgefährtin.
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