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Aus dem GildeABC

Kennen Sie eigentlich die Bedeutung von Versammlung?

In der Geschäftsordnung der Gilde sind die Versammlungen festgelegt. Dazu zählen die zwei Mitgliederversammlungen, die zwei Kompanieversammlungen und die Offiziersversammlungen. Zu den Mitglieder- und Kompanieversammlungen wird durch öffentliche Aufrufe eingeladen.

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MITGLIEDERINFORMATION



Liebe Mitglieder der Wildeshauser Schützengilde!

Wir sind in großem Maße überrascht und irritiert über die öffentliche Diskussion und die Reaktionen, ausgelöst durch die Artikel der örtlichen Presse sowie der Veröffentlichungen der Organisatoren der Gruppe „Gilde für Alle“ zum Thema „Kinder-Schützenfest“, welcher insbesondere auf den Sozialen Medien verbreitet und zum Teil überaus persönlich sowie z.T. beleidigend an die Mitglieder der Gilde als auch an die Mitglieder des Offizierskorps direkt gerichtet sind und werden. Wir sind uns sicher, dass das Maß an freier Meinungsäußerung hier zum Teil deutlich überschritten wurde und persönliche Diffamierungen die Ernsthaftigkeit der Diskussion untergraben.

In diesem Zuge müssen wir klarstellen, dass uns die Wichtigkeit des besprochenen Themas über allen Maßen bewusst ist, ebenso der aktuelle gesellschaftliche Kontext, in dem dieses zu betrachten ist. Es bleibt aber zum wiederholten Male festzuhalten, dass es sich nicht um eine Entscheidung des Offizierskorps handelt, sondern zunächst um die der Mitglieder der Kompanie Westertor. Diese haben in der Kompanieversammlung vom 08.12.2023 über den gleich lautenden Antrag der Interessengruppe um Josephine Kramer abgestimmt. Der Antragsteller aus Reihen der Kompanie hatte selbigen Antrag bereits zuvor mitunterzeichnet und ihn zusätzlich offiziell auf der Kompanieversammlung gestellt. Der Antrag wurde in dieser Abstimmung in aller Deutlichkeit wie folgt abgelehnt: 86% dagegen, 6% Enthaltungen, 8% Zustimmung.  Das Offizierskorps hat sich zur Vorbereitung auf die Generalversammlung genau an dieses Votum der Mitglieder gehalten und aus diesem Grund wurde das Thema vom damaligen Oberst Willi Meyer lediglich als Information auf der Generalversammlung vom Februar 2024 vorgetragen. Wir als Offiziere der Wildeshauser Schützengilde sind dabei weder der öffentlichen Meinung noch der Meinung außenstehender Einzelpersonen verpflichtet, sondern lediglich unseren 3.700 Mitgliedern. Dies gilt es zu beachten.

Weiterhin müssen wir zu dem außerhalb der Kompanieversammlung eingereichten Antrag feststellen, dass diesen auch Nichtmitglieder unterschrieben haben. Dieser Umstand mag von einigen als generelle Zustimmung gewertet werden, hat jedoch in einer Vereinsstruktur mit dezidiertem Mitgliederstimmrecht wenig Aussagekraft. Ein solcher fehlerhafter Antrag ist auch vereinsrechtlich formal nicht annahmefähig.

Zuletzt möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Entscheidung, sich auf Grund des Mitgliedervotums mit dem Thema vorerst nicht beschäftigen zu wollen, keineswegs eine Absage an weitere Gespräche ist. Dies wurde im Übrigen auch mehrfach an die Gruppe um Josephine Kramer kommuniziert und zuletzt im persönlichen und sehr konstruktiven Gesprächen Ende des vergangenen Jahres 2023 im Detail erörtert, zuletzt erneut am 11.03.24.

Allen an dieser Diskussion Beteiligten stünde es unserer Meinung nach gut zu Gesicht, wieder etwas mehr Sachlichkeit in den gemeinsamen Umgang miteinander zu bringen. Sachlichkeit, die wir den Wortführerinnen um Frau Josephine Kramer zu jeder Zeit uneingeschränkt entgegengebracht haben.
In der aktuellen öffentlichen Diskussion, in der Offen- und Aufgeschlossenheit von der Wildeshauser Schützengilde verlangt wird, bleiben einige der Akteure eben dieser gegenüber der Gilde deutlich schuldig. Wir sollten identitätsstiftend miteinander statt übereinander reden. Die Gilde ist zu einer offenen, konstruktiven Diskussion gerne bereit

Daher haben wir in der Offiziersversammlung vom 17.04.24 noch einmal zusammenfassend zum Ausdruck gebracht:

   • Der Beschluss der Kompanieversammlung des Westertores vom Dezember 2023 ist nach wie vor vereinsrechtlich bindend.

   • Wir machen uns das Ergebnis der öffentlichen Umfragen nicht zu eigen - Einzig und allein die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge zu Veränderungen der Statuten oder Dienstvorschriften.

   • Wir bleiben wie vereinbart mit den Vertreterinnen der Jungen Frauen nach dem Gildefest in Kontakt und werden das Thema Kinderschützenfest in der zuständigen Generalversammlung der Gilde in 2025 mit den Mitgliedern der Gilde behandeln.

   • Das Thema „Gilde für Alle“ ist vereinsrechtlich (Mitgliedschaft von Frauen) ausschließlich über die bestehende Statutenreglung in § 5 zu betrachten. Änderungen der Statuten bedürfen dabei einer ¾ Mehrheit der Generalversammlung. 


Vorstand der Wildeshauser Schützengilde

Artikel erstellt am 19. April 2024, 08:33 Uhr

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