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Aus dem GildeABC

Kennen Sie eigentlich die Bedeutung von Fahnen?

Jeder Kompanie wird eine Fahne vorweg getragen. Sie wurden mit einer Ausnahme Ende der zwanziger Jahren angeschafft. Zunächst nur gegen Leihgebühr von den Fähnrichen getragen, waren sie in den fünfziger Jahren abbezahlt und gingen in den Besitz der Gilde über.
Die Fahne der I. Kompanie ist weiß. Auf der einen Seite trägt sie die Inschrift: Wildeshauser Schützengilde von 1403 I. Kompanie. Auf der anderen Seite befindet sich die ehemalige Burg von Wildeshausen.
Die Fahne der zweiten Kompanie ist auf der einen Seite rot und trägt die Inschrift: Wildeshauser Schützengilde II. Kompanie. Auf ihrer weißen Seite wird die Alexanderkirche gezeigt.
Die Fahne der dritten Kompanie ist gelbweiß gehalten und hat das Stadtwappen auf- bzw. eingestickt. Auch die Inschrift Wildeshauser Schützengilde III. Kompanie ist vorhanden.
Die Fahne der vierten Kompanie ist blauweiß und zeigt das alte Rathaus. Die Inschrift Wildeshauser Schützengilde IV. Kompanie befindet sich auf der weißen Seite.
Die fünfte Fahne ist die Wachefahne. Sie wurde im Jubiläumsjahr "600 Jahre Wildeshauser Schützengilde" beim Festgottesdienst am Himmelfahrtstag gesegnet und in Dienst gestellt. Sie ist wie die alte Wachefahne in den Oldenburger Farben blau/rot.
Die alte Wachefahne ist blau/rot gehalten und mit wertvollen Stickereien ausgestattet. Es ist eine Schenkung S.K.H. Friedrich August Großherzog von Oldenburg zum Jubiläum 1903. Sie hat jetzt einen Ehrenplatz im Rathaus gefunden und wird nicht mehr getragen.

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Wildeshauser Schützengilde kooperiert erneut mit Polizei und Landkreis zum Gildefest 2008

Wie auf der Himmelfahrtsversammlung am 01.05.2008 mitgeteilt fanden bereits diverse Gespräche zur Verbesserung des Jugendschutzes mit den Jugend- und Ordnungsämtern, der Polizei und des Landkreises Oldenburg zusammen mit den Vertretern der Gilde zur Vorbereitung des Gildefest 2008 statt. Zielsetzung auch: die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Jugendschutz für das bevorstehende Gildefest.

Bei dem überaus konstruktiven Gesprächen wurde u.a. ein gemeinsamer Maßnahmenkatalog erarbeitet, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Jugendschutzes weitestgehend eingehalten werden. Hierzu wird auch die Schützengilde und ihre Vertreter ihnen Beitrag leisten!

In einem Gespräch mit dem Festwirt von Kühling wurde bereits im Vorfeld vereinbart:

  • - Jugendliche bis 16 Jahren dürfen sich bis 22.00 Uhr und Jugendliche von 16-18 Jahren dürfen sich bis 24.00 Uhr im Festzelt aufhalten
  • - Ein maßvolles Ausschenken von Bier erfolgt an Jugendliche ab 16 Jahren, Alkopops werden nur an Jugendliche ab 18 Jahren ausgeschenkt.
  • - Ab 24.00 Uhr weist die Musik im Zelt daraufhin, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren das Zelt zu verlassen haben und den Heimweg anzutreten haben, wenn sie sich nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten befinden

Kontrolliert werden soll dies durch eine verstärkte Einlasskontrolle im Kassencontainer, aber vor allem durch ein personell verstärktes Security-Team, das auch wieder im großen Maße Rucksackkontrollen vor dem Einlass aber vor allem das Alter der Jugendlichen im Festzelt kontrollieren wird.

Die Wildeshauser Schützengilde weist darauf hin, dass es auch besonders in der Verantwortung der Erwachsenen und der Erziehungsberechtigten liegt, hier die Regeln einzuhalten. Auch Eltern sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und vor allem Verantwortung zeigen und nicht weg schauen, wenn es zur Nichteinhaltung von Jugendschutzgesetzen kommt.

Am Ende des Gesprächs war man sich sicher, „wir freuen uns auf ein fröhliches Pfingstfest 2008, wo friedlich mit Jung und Alt gefeiert werden soll", so Jochen Meyer, verantwortlicher Vorsitzender für den Festplatzausschuss.

Artikel erstellt am 02. Mai 2008, 16:38 Uhr

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